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Rund um´s Bauen

Sie haben ein Grundstück, einen Architekten und möchten an-, um- oder neu bauen, dann liefern wir Ihnen:

Planungsgrundlage für Ihren Architekten (sogenannter Vorabzug)

Die Planungsgrundlage enthält die Grundstücks- und Nachbargrenzen, den Gebäudebestand, die Topographie, sowie das Höhenaufmaß, den Kanalbestand, das Baurecht (Bebauungsplan), die ggf. vorhandenen Baulasten und Angaben zum Denkmalschutz.

Amtlicher Lageplan

Nach Abschluß der Planung durch Ihren Architekten, erhalten wir von diesem die kompletten Bauzeichnungen einschließlich der geplanten Entwässerung. Wir fertigen den amtlichen Lageplan mit Projekteintrag und den zugehörigen Berechnungen wie GRZ, GFZ und Abstandflächen. Den fertigen amtlichen Lageplan erhält der Architekt in der erforderlichen Anzahl zur Einreichnung des Bauantrages.

Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Sollte durch die Planung oder die Bebauung ein bauordnungsrechtlicher Verstoß entstehen, so gibt es die Möglichkeit einer öffentlich rechtliche Sicherung (Baulasteintragung).

  • Die Abstandflächen fallen auf das Nachbargrundstück => Abstandflächenbaulast/Vereinigungsbaulast
  • Bauen über oder an vorhandene Grenzen => Vereinigungsbaulast
  • Baugrundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche => Zuwegungsbaulast
  • Entwässerung von Regen- und/oder Schmutzwasser über fremdes Grundstück => Entwässerungsbaulast
  • Grenzbebauung => Anbaubaulast, Bauen ohne Grenzabstand
  • Bauen ohne den nötigen Brandabstand => Brandschutzbaulast

Grobabsteckung

Nach erteilter Baugenehmigung werden Gebäude mit Kellergeschoß in der Regel grob abgesteckt.
Wir markieren die Gebäudeecken durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit. Diese dienen dem Bauunternehmer zur Ausschachtung und groben Erdarbeiten. Auf Wunsch wird ein Höhenpunkt für die ausführende Firma angegeben. Im Anschluss erhalten Sie eine Skizze, aus der die Absteckmaße hervor gehen.

Feinabsteckung

Nach erfolgter Ausschachtung werden durch den Bauunternehmer Schnurgerüste in den Ecken der Baugrube erstellt, auf denen wir die Fluchten der Gebäudeaussenwände mit Nägeln markieren. Im Anschluss erhalten Sie eine Skizze, aus der die Absteckmaße hervor gehen.

Sockelabnahme

In Einzelfällen kann die Bauaufsichtsbehörde eine sogenannte Sockelabnahme fordern. Hier wird die Bodenplatte in Lage und Höhe eingemessen, um die Ausführung mit der Genehmigung zu vergleichen. Im Anschluss erhalten Sie eine Skizze, aus der die Lage und Höhe der Bodenplatte hervor geht.

Gebäudeeinmessung

Nachdem alle Arbeiten am äußeren Baukörper abgeschlossen sind, muß gemäß Vermessungs- und Katastergesetz das Gebäude amtlich eingemessen werden. Wir messen das Gebäude nach den bestehenden Vorschriften ein, die Einreichung der Vermessungsschriften erfolgt beim zuständigen Katasteramt.

Kontakt

Dipl.-Ing. Stefan Pricken
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Stockder Straße 24
42857 Remscheid

02191 9753 – 1
02191 9753 – 30
info@vermessung-pricken.de

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